09. September 2010 Startseite| Fotostrecke| Umfrage
wirtschaftsnachrichten.org
Top-Thema "Datenspeicherung"
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Datenspeicherung
bisher verfassungswidrig

Karlsruhe (wnorg) -
Massenklage wie ein kleines Volksbegehren
Bundesverfassungsgericht gibt Klägern recht
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von wnorg-Korrespondent Gerd Domgiebel

Sensationell und dennoch zweischneidig: So stufen Rechtsexperten das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes in Karlsruhe ein. Das größte bisherige Massenklageverfahren am höchsten deutschen Gericht kippt damit zunächst die diesbezüglichen Anstrengungen des Staates, Verbindungsdaten der Telekommunikation zu Zwecken der Verbrechensbekämpfung in der bisherigen Art und Weise zu speichern.

Die Karlsruher Richter gehen dabei mit dem Gesetz hart ins Gericht. Aber Achtung: Das Gesetz könnte in anderer Form zurückkommen, wenn Auflagen des Gerichts berücksichtigt werden. wnorg-Korrespondent Gerd Domgiebel hat für die wnorg-Leser die spannenden Einzelheiten dieses Urteils hier zusammengefasst.

Größtes Massenklageverfahren

Rund 35.000 Bürger in einer Massenklage gegen ein Gesetz, dies hat es in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland am Bundesverfassungsgericht noch nicht gegeben. Für Politikkommentatoren kommt dies einer Art von kleinem Volksbegehren gleich. Bürger begehren gegen ein Gesetz auf und setzen sich durch.

Damit wird die Gewaltenteilung zwischen Gesetzgebung, staatlicher Ordnungsmacht und Rechtsprechung in Deutschland nach Ansicht von Verfassungsrechtlern auch ihrem Anspruch gerecht, den Schutz des Einzelnen gegen staatliche Eingriffe zu gewährleisten.

Folgenschweres Urteil

Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, verkündete, dass die bisherige Art der Datenspeicherung das Grundrecht auf den Schutz des Telekommunikationsgeheimnisses verletze. Alle bislang gespeicherten Daten seien daher "unverzüglich" zu löschen.

Damit wird ein enormer staatlicher Aufwand im Bereich der Datenlöschung nun wohlmöglich zu einem teuren Kostengrab. Denn das bisherige Gesetz betraf seit 2008 Verdingungsdaten aus den Nutzungen von Telefon, Mails und Internet sowie von ermittelten Handy-Standorten. Fraglich ist an dieser Stelle, inwieweit Bürger dieses gerichtlich verordnetet Datenlöschen bezüglich ihrer eigenen Daten auch tatsächlich überprüfen können. Insofern rechnen Beobachter in nächster Zeit durchaus mit Folgeklagen, zum Beispiel auf Einsichtnahme ihrer Datenbestände.

Schlupfloch durch die Hintertür

Mit dem Tag der Urteilsverkündung ist aber das Thema "Vorratsdatenspeicherung" noch nicht von Tisch. Das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber lediglich verboten, dass Gesetz in der bisherigen Fassung aufrechtzuerhalten.

Gleichzeitig aber wurde erklärt, dass Datenspeicherung zu Vorratszwecken nur zulässig sei, wenn eine Reihe von Bedingungen vom Gesetzgeber berücksichtigt werden würden. Dies betrifft die Art der Verwendung der Daten, die Sicherheit mit dem Datenumgang und die Transparenz im Umgang mit der Datenverwendung.

Sollte dies alles in einem zukünftigen Gesetz vom Gesetzgeber berücksichtigt werden, stünde unter Umständen schon bald die Vorratsspeicherung von Telekommunikationsdaten erneut auf der Tagesordnung des öffentlichen Interesses.

Urteil greift "Mutterrichtlinie" der EU nicht an

Das Bundesverfassungsgericht hat es geschickt vermieden, sich mit der EU-Kommission oder dem Europäischen Gerichtshof anzulegen. Denn die Verfassungsrichter bestätigen vielmehr mit ihrem Urteil, dass sogar die "anlasslose" Vorratsdatenspeicherung, wie sie von der EU gewünscht wird, nicht schon an sich verfassungswidrig ist, sondern lediglich die Art und Weise, wie Deutschland diese EU-Vorgabe bisher gesetzlich umgesetzt hat.

Diesbezüglich wird nach Meinung politischer Insider in Berlin die Reaktion des deutschen Gesetzgebers - mittels eines nachgebesserten Gesetzes - nicht lange auf sich warten lassen.

 
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Aktuelle Meldung


Einzelhandel rechnet mit Trendwende
09.09.2010, 20:00 Uhr
 
Düsseldorf (ddp) - Der Handelsverband Deutschland (HDE) setzt auf einen Konsumanstieg in diesem Jahr. "Wir verzeichnen gute Signale für den Konsum", sagte HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth der Düsseldorfer "Wirtschaftswoche" laut Vorabbericht. Die positive Entwicklung am Arbeitsmarkt sei im Handel deutlich spürbar. "Deshalb rechnen wir für 2010 mit einem Umsatz mindestens auf Vorjahresniveau. Das ist mehr, als wir Anfang des Jahrs erwartet haben", erläuterte Genth.

Im Oktober will der Verband seine Prognose noch einmal überprüfen und voraussichtlich nach oben korrigieren. "Ein Umsatzplus von einem Prozent ist 2010 möglich", sagte Genth. Die Menschen würden wieder mehr Geld für sich ausgeben. "Bei Textilien verzeichnen wir daher ein Umsatzplus von rund sechs Prozent", ergänzte der HDE-Chef. Auch Möbel und Elektronikartikel, insbesondere Fernseher, verkauften sich gut.

Nachdem sich längere Öffnungszeiten durchgesetzt hätten, erhofft sich Genth weitere positive Signale vom Geschäft an Sonntagen: "Jetzt sind die Bundesländer gefordert, mehr verkaufsoffene Sonntage zuzulassen", sagte er.

 
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    04.09.2010, 07:00 Uhr
Hamm / Wien (wnorg) - Immer öfter online sein in einer virtuellen Welt: Das kann süchtig machen und Realitätsverlust bedeuten. Es kann sogar zur Depression führen. Experten schhlagen jetzt Alarm, weil bereits Jugendliche immer häufiger durch Internetsucht von Depression bedroht sind.
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    27.08.2010, 09:30 Uhr
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Karstadt: Sanierung
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Schalke braucht das Geld der Fans

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Konjunktur:
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30.08.2010, 10:00 Uhr
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