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Verbraucherschutz durch bessere Lebensmittel-Kennzeichnung
12.04.2012, 11:00 Uhr
Köln (wnorg) -
Wer im Supermarkt zu Produkten aus ökologischer Herstellung greift hat es künftig leichter.
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Bild: dapd
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Seit Anfang des Jahres gilt für einige Lebensmittel eine neue Kennzeichnungspflicht, die dem Verbraucher mehr Sicherheit geben soll.
Gluten einheitlich kennzeichnen: Glutenfreie Nahrungsmittel müssen seit 1. Januar innerhalb der EU einheitlich ausgewiesen sein. Das Prädikat „glutenfrei“ erhalten nur Produkte, die einen Wert von höchstens 20 Milligramm Gluten pro Kilo aufweisen.
Bio-Produkte brauchen das EU-Siegel: Ab 1. Juli 2012 ist das EU-Siegel auf Verpackungen von Bio-Lebensmitteln Pflicht. Außerdem muss erkennbar sein, welche Kontrollstelle das Ökosiegel erteilt hat und ob das Produkt innerhalb der EU hergestellt wurde. So erhalten deutsche Bioprodukte beispielsweise die Kennung DE-Öko-999. Auf den Ländercode folgt die Bezeichnung „Bio“ oder „Öko“ in der Landessprache sowie eine Referenznummer. Verbrauchern garantiert das Siegel einen mindestens 95-prozentigen Anteil von Biozutaten, den Verzicht auf chemische Pflanzenschutzmittel sowie auf gentechnisch veränderte Bestandteile und eine artgerechte Tierhaltung.
Diabetiker-Produkte mit besonderer Kennzeichnung: Ab Oktober 2012 ist die besondere Kennzeichnung von Diabetiker-Lebensmitteln mit der Aufschrift „Zur besonderen Ernährung bei Diabetes mellitus“ nicht mehr zulässig. Ernährungswissenschaftler halten die speziellen Diabetiker-Produkte für überflüssig, ja sogar für ungesund. Denn Gebäck, Marmeladen oder Süßigkeiten enthalten häufig zu viel Fett sowie kalorienreiche und teils schlecht verdauliche Zuckeraustauschstoffe.
Neuer Süßstoff Stevia: Sie ist um ein vielfaches süßer als normaler Zucker und dabei fast kalorienfrei: Die südamerikanische Stevia-Pflanze dürfen Lebensmittelhersteller seit Ende vergangenen Jahres offiziell als Süßstoff einsetzen. Lange Zeit galt die Pflanze als krebserregend. Im November erklärte die europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) schließlich, dass bis zu 250 Milligramm des Süßstoffs täglich für den Menschen unbedenklich sind. Vor allem in Joghurt, Limonade und Süßigkeiten soll die Stevia-Süße als Lebensmittelzusatzstoff E960 eingesetzt werden.
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