 |
|
Zu wenig Entschädigung
für Soldaten nach Auslandseinsatz
Berlin / Halle (wnorg) -
Zukünftig sollen verletzte Bundeswehrangehörige und Hinterbliebene von gefallenen Soldaten besser entschädigt werden. |
| Bild: dapd |
|
|
Deutsche Soldaten riskieren Tag für Tag in Auslandseinsätzen ihre Gesundheit und ihr Leben. Doch sind die Vorschläge der neuen Entschädigungsregelung ausreichend?
Wie sehen die Entschädigungsregelungen für Soldaten, die aus einem Auslandseinsatz mit körperlichen oder seelischen Verletzungen zurückkommen, eigentlich bisher aus? Bei einer Minderung der Erwerbsfähigkeit ab 50 Prozent erhalten verwundete Berufssoldaten 80.000 Euro. Zeitsoldaten steht als einmalige Ausgleichszahlung 15.000 Euro zu. Die 50-Prozent-Erwerbsminderungs-Grenze ist überdies das ausschlaggebende Kriterium für eine Weiterbeschäftigung bei der Bundeswehr. Am 31. August 2011 wurde dem Bundeskabinett ein neuer Gesetzesentwurf vorgelegt. Darin sollen die Entschädigungssummen künftig auf 150.000 beziehungsweise 30.000 Euro steigen. An der Erwerbsminderungs-Grenze hingegen soll festgehalten werden.
Reiner Arnold, verteidigungspolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, äußerte gegenüber der "Mitteldeutschen Zeitung": „Ich bin damit nicht einverstanden.“ Er fordert eine Absenkung auf 30 Prozent. Schon ein Behinderungsgrad in dieser Höhe kann erhebliche Einschränkungen mit sich bringen. Die 50-Prozent-Grenze schließe zum Beispiel viele Soldaten mit posttraumatischen Belastungsstörungen aus, so Arnold. Man dürfe den Beruf des Soldaten nicht mit dem übrigen öffentlichen Dienst gleichsetzen. „Die Soldaten haben eine besondere Regelung verdient“, stellt Arnold weiter fest.
Der Deutsche Bundeswehrverband begrüßt zwar die Neuregelung, kritisiert die neue Entschädigungsregelung aber ebenfalls als unzureichend. Der Vorsitzende des Bundeswehrverbandes, Ulrich Kirsch, erklärte dem in Halle erscheinenden Blatt, dass man auf weitere Verbesserungen hinarbeiten werde. Auch er bezeichnet eine Reduzierung des Erwerbsminderungsgrads für einen Anspruch auf Weiterbeschäftigung als sinnvoll. Wichtig sei es aber auch, eine Beweiserleichterung beim Nachweis von gesundheitlichen Schäden zu schaffen.
Im Kabinett sind es die Opposition und die FDP, die bereits jetzt Nachbesserungsbedarf an dem Entwurf sehen. Die neuen Regelungen sollen möglichst schon Anfang 2012 in Kraft treten.
|