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Gefährliche Handynutzung am Steuer
Baierbrunn (wnorg) -
Inzwischen sollte es jeder wissen: Die Handynutzung am Steuer ist lediglich mit Freisprechanlage oder bei abgestelltem Motor erlaubt. |
| Bild: dapd |
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Doch wie diszipliniert verhalten sich deutsche Autofahrer diesbezüglich? Das Gesundheitsmagazin "Apotheken Umschau" ließ von der GfK Marktforschung Nürnberg eine repräsentative Umfrage durchführen. 2000 Personen wurden zum Thema Handynutzung am Steuer befragt. Das Ergebnis ist alarmierend. Immer noch telefoniert jeder dritte Pkw-Lenker (31 Prozent) ohne Freisprecheinrichtung mit dem Handy. Eine gelegentliche Handynutzung beim Autofahren geben etwa ebenso viele zu. Laut Studie liegt der Anteil der Frauen mit 30,2 Prozent geringfügig unter dem der Männer mit 31,6 Prozent.
Dabei sagt die Straßenverkehrsordnung (§ 23 Abs. 1 a) unmissverständlich, dass die Hände ans Lenkrad und nicht ans Telefon gehören. Und das gilt für jede Art der Handynutzung am Steuer. Im Klartext bedeutet dies, dass das Verbot sämtliche Bedienfunktionen umfasst. Ordnungswidrig sind zum Beispiel auch das Schreiben oder Lesen von SMS sowie das Ablesen der Uhrzeit vom Display. In einem Fahrschulwagen darf selbst der Lehrer auf dem Beifahrersitz das Handy nicht nutzen, da er der Fahrzeugführer ist. Lediglich das Aufheben eines Handys, das beim Fahren in den Fußraum fällt, bleibt straffrei.
Die Umfrage der "Apotheken Umschau" hat noch mehr gezeigt. Verstöße gegen das Handy-Verbot kommen in der Gruppe der 20- bis 29-jährigen Autofahrer besonders häufig vor. Mehr als jeder Zweite (53,9 Prozent) verzichtet hier hin und wieder auf die Nutzung einer Freisprecheinrichtung. In der Altersklasse 70 plus hingegen geht es vorbildlich zu. 95,7 Prozent der aus dieser Gruppe befragten Autofahrer geben an, beim Fahren nie ein Handy am Ohr zu haben.
Sicher ist: Wer sein Fahrzeug mit einer Hand am Steuer und dem Handy in der anderen lenkt, gefährdet sich und andere. Im Falle eines Unfalls wird Handynutzung übrigens als grobe Fahrlässigkeit eingestuft.
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